1. Geltungsbereich
Die David’s Fitnesscenter GmbH ist die Betreiberin des David’s Fitnesscenters. Die AGB sind für jedes Mitglied des David’s Fitnesscenters zur Benutzung der Anlage und aller Einrichtungen verbindlich.
2. Aktuelle Allgemeine Vertragsbedingungen
Mit der Benutzung der Anlage erklärt sich das Mitglied mit der AGB einverstanden. Die David’s Fitnesscenter GmbH behält sich das Recht vor, die AGB nach Bedarf zu ändern. Die aktuellen Vertragsbestimmungen können immer auf fitness247.ch eingesehen oder an der Reception von Mitarbeitern der David’s Fitnesscenter GmbH verlangt werden. Es ist die Verantwortung des Mitglieds, sich über die aktuelle AGB zu informieren.
3. Mitgliedschaft
3.1. Die Mitgliedschaft ist persönlich und nur nach ausdrücklicher Bestätigung eines Mitarbeiters der David’s Fitnesscenter GmbH übertragbar.
3.2. Während den unbetreuten Zeiten ist das Mitbringen von Personen, die nicht Mitglieder der David’s Fitnesscenter GmbH sind, strengstens untersagt. Bei Zuwiderhandlungen verpflichtet sich das Mitglied zu einer Schadenersatzzahlung in der Höhe von 2500 CHF. Die David’s Fitnesscenter GmbH behält sich vor, höhere Schadenssummen geltend zu machen.
3.3. Minderjährige Personen müssen vor dem ersten Vertragsabschluss die Genehmigungserklärung für Minderjährige von allen Parteien unterschrieben mitnehmen. Die Genehmigungserklärung für Minderjährige ist eine Ergänzung der AGB und setzt die normale AGB nicht ausser Kraft. Die David’s Fitnesscenter GmbH lehnt jegliche Haftung für Folgeschäden ab. Falls das Abo nicht innerhalb der gesetzten Frist bezahlt wird oder die minderjährigen Mitglieder Schäden verursachen, haften die Eltern vollumfänglich (siehe 8.3).
3.4. Laufende Mitgliedschaften können nicht gekündigt werden. Ausnahmen sind: Umzug des Mitglieds (siehe 12), ärztliche Unfall- / Krankheitszeugnisse (siehe 11) oder Hausverbote (siehe 14).
3.5. Die David’s Fitnesscenter GmbH behält sich das Recht vor, Begrenzungen der Mitgliederanzahl einzuführen oder potenziellen Kunden den Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen zu verweigern.
3.6. Mitgliedsverträge mit einer Laufzeit von 12 Monaten (Jahresabo) verlängern sich nach Ablauf der Vertragsdauer automatisch jeweils um weitere 12 Monate, sofern nicht spätestens ein Monat vor Ablauf der jeweiligen Vertragsperiode schriftlich gekündigt wird.
4. Angebot
Bei allen Abos, die auf unserer Preisliste ersichtlich sind, sind die Benutzung des Kraftraums der David’s Fitnesscenter GmbH innerhalb der Zeiten inbegriffen. Das Angebot sowie die Preise können jederzeit von der Betreiberin geändert werden. Aus diesen Änderungen lassen sich keine Rechte zur Rückforderung ableiten.
5. Badge
Mitglieder erhalten beim Vertragsabschluss einen Badge, der ihnen autonomen Zutritt verschafft. Für den Badge ist eine Gebühr von 20 CHF zu entrichten. Das Mitglied haftet für den Verlust des Badge und allfällige Schäden, der durch Zutritt mit diesem Badge entsteht. Der Verlust des Badge ist unverzüglich zu melden. Bei Verlust oder Defekt des Badge ist die Gebühr erneut zu bezahlen.
6. Gesundheitszustand
Die Betreiberin empfiehlt allen potenziellen Mitgliedern, die in den letzten zwei Jahren Operationen oder eine schwere Krankheit hatten eine ärztliche Untersuchung zur Leistungsfähigkeit. Auch wer sich im Alltag eingeschränkt fühlt, sollte sich untersuchen lassen, um ein zwischenfallfreies Training zu ermöglichen.
7. Zahlung
7.1. Die Zahlungsmöglichkeiten sind in bar, Twint, Kreditkarte oder per Einzahlungsschein. Bei Zahlung mit Einzahlungsschein ist innerhalb von 30 Tagen nach Trainingsbeginn zu bezahlen, danach wird eine Zahlungserinnerung verschickt.
7.2. Falls nicht innerhalb der gesetzten Frist der Zahlungserinnerung bezahlt wird, übergibt die David’s Fitnesscenter GmbH sämtliche Zahlungsansprüche der Lixt® Inkassofirma. Dadurch wird der gesamte ausstehende Betrag fällig. Zu diesem Zeitpunkt wird der Badge bis zur kompletten Bezahlung gesperrt. Dadurch entsteht kein Recht zur Mietzinsreduktion oder eine Verlängerung der Trainingszeit.
7.3. Bei Auswahl von Ratenzahlung ist zusätzlich die Einverständniserklärung für die Ratenzahlung auszufüllen und zu signieren.
8. Haftung
8.1. Die Benutzung der Anlage erfolgt auf eigenes Risiko. Jegliche Haftung für Schäden eines Unfalls, Verletzungen oder Krankheiten ist jegliche Haftung der Betreiberin oder der Mitarbeiter ausgeschlossen. Eine entsprechende Versicherung obliegt der Verantwortung des Mitglieds.
8.2. Kinder (ausgenommen mit Kids Abo) haben keine Zutrittsberechtigung zu unserem Fitnesscenter. Wir bitten alle Mitglieder, ihre Kinder zuhause zu lassen. Wir übernehmen keinerlei Haftung bei Unfällen.
8.3. Für Schäden, die durch unsachgemässe Benutzung entstehen, haftet das Mitglied gegenüber der David’s Fitnesscenter GmbH. Eltern haften vollumfänglich für ihre Kinder.
8.4. Für Diebstähle lehnt die David’s Fitnesscenter GmbH jegliche Haftung ab. Für die Sicherheit der Gegenstände, ob hinterlegt oder nicht, haftet der Besitzer. Es ist die Sache des Besitzers für eine entsprechende Versicherung zu sorgen.
8.5. Die öffentlichen Parkplätze sind gebührenpflichtig. Wir haften nicht für allfällige Parkbussen.
9. Öffnungszeiten
Die David’s Fitnesscenter GmbH behält sich das Recht auf Änderungen der Öffnungszeiten ausdrücklich vor. Aus reduzierten Öffnungszeiten leitet sich kein Recht auf Mietzinsreduktion ab. Für betriebsnotwendige Schliessungen (Unterhalts-, Bauarbeiten oder Sanierungen) besteht kein Recht auf Rückvergütung oder Verlängerung der Mitgliedschaft.
10. Nichtbenutzung
Nichtbenutzung der Anlage, Einrichtungen oder Kurse berechtigt weder zur Mietzinsreduktion oder der Rückforderung des geleisteten Mietzinses beziehungsweise der eingegangenen Zahlungsforderungen.
11. Timestop
11.1. Es ist unter gewissen Umständen möglich, das Abo einzufrieren (Timestop). Die vereinbarte Zeit wird dem Abo lückenlos angerechnet. Der Timestop muss mindestens vier Wochen betragen.
11.2. Ein Timestop kann nach den Ferien bzw. nach der nicht trainingsfähigen Zeit beantragt werden. Die Beantragung des Timestops muss innerhalb von zwei Wochen nach der Rückkehr erfolgt sein.
11.3. Eine Rückerstattung für Abwesenheiten ist ausgeschlossen. Die Zeit kann angerechnet werden, aber nicht ausbezahlt. Bei Missbrauch des Timestops behält sich die David’s Fitnesscenter GmbH vor, sofort vom Vertrag zurückzutreten und ohne Rückerstattung die Mitgliedschaft zu kündigen.
12. Rückerstattungen
Ausschliesslich bei Umzügen des Mitglieds sind Rückerstattungen möglich, falls der neue Wohnort mehr als 30 km vom David’s Fitnesscenter entfernt ist. Dabei wird der Betrag der Restlaufzeit nach Abzug einer Bearbeitungsgebühr von 50 CHF ausgezahlt. Dabei ist eine Kopie der neuen Wohnortsbescheinigung vorzulegen.
13. Datenschutz
13.1. Der Eingang sowie das komplette Trainingsareal werden videoüberwacht. Dies dient der Sicherheit der Mitglieder sowie der Nachforschung bei Sachbeschädigungen oder Diebstahl. Alle Aufnahmen sind nur eine begrenzte Zeit gespeichert, bevor sie automatisch überschrieben werden.
13.2. Alle Mitglieder bekommen bei Trainingseintritt einen Badge, der den Mitgliedern selbstständigen Zutritt zu Anlage verschafft. Alle Eintrittszeiten werden elektronisch erfasst.
13.3. Im Falle von zur Anzeige gebrachten Diebstählen oder Sachbeschädigungen werden nur die nötigsten Daten an die Ermittlungsbehörden weitergegeben. In allen anderen Fällen werden keine Daten weitergegeben.
14. Zuwiderhandlungen, Hausverbot
Grobe oder wiederholte Verstösse gegen die AGB, Hausordnung oder Weisungen des Personals, kann eine fristlose Kündigung der Mitgliedschaft oder sogar ein Hausverbot zur Folge haben. Die Inhaber und Angestellten der Betreiberin behalten sich das Recht vor, selber über die Verweildauer der Mitglieder oder Aufhebung der Mietverträge zu bestimmen. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattungen unter diesen Umständen. Bei Zuwiderhandlungen, insbesondere durch Missbrauch des Mitgliederausweises, bleibt eine Strafanzeige vorbehalten.
15. Änderungen der AGB bzw. der Klubregeln
Das Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass Änderungen der AGB und der Klubordnung der Betreiberin vorbehalten bleiben. Es ist die Verantwortung des Mitglieds, sich über die aktuell geltende AGB und der Klubregeln auf dem Laufenden zu halten. Mitglieder können aus Änderungen der AGB oder der Klubregeln keine Rechte ableiten.
16. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Luzern.
Letzte Änderung: 10.09.2025